Hm, ist es nicht so:
Nach dem Tode des Urhebers, also hier 1939 beginnt eine 70jährige Schutzfrist. Während dieser Zeit liegt das Urheberrecht bei den Erben.
Der Künstler kann es ja logischerweise nicht mehr selber wahrnehmen.
Falls es so ist, wäre das Bild jetzt nicht mehr geschützt und könnte verwendet werden.
Ich bin mir aber nicht sicher und lasse mich gern eines Besseren belehren.
LG Ernesto
Nach dem Tode des Urhebers, also hier 1939 beginnt eine 70jährige Schutzfrist. Während dieser Zeit liegt das Urheberrecht bei den Erben.
Der Künstler kann es ja logischerweise nicht mehr selber wahrnehmen.
Falls es so ist, wäre das Bild jetzt nicht mehr geschützt und könnte verwendet werden.
Ich bin mir aber nicht sicher und lasse mich gern eines Besseren belehren.
LG Ernesto